Newsletter Juni 2021

Liebe Tennisfreunde, 
 
die Tennissaison läuft seit 11.04.2021. Wir haben uns alle an die geltenden Vorgaben gehalten und dadurch einen problemlosen und beanstandungsfreien Spielbetrieb ermöglicht. 
 
Durch das Absinken der 7-Tage Inzidenz auf unter 100 im Landkreis Heilbronn dürfen wir die Maßnahmen des Öffnungsschritts 1 gemäß der Landesverordnung umsetzen.  
 
Hier die aktuell und bis auf Weiteres geltenden Regelungen: 

Inzidenzwert unter 100/Öffnungsschritt 1 (Stand 19.05.2021) 

Wie viele Tennisplätze im Freien dürfen bespielt werden? 
Es dürfen alle Tennisplätze im Freien mit maximal 20 Personen je Tennisplatz bespielt werden (§ 21 Abs. 1 Nr. 12). 

Benötige ich für ein Tenniseinzel im Freien einen Test? 
Für ein Tenniseinzel im Freien wird kein Test benötigt, sofern sich ausschließlich zwei Haushalte auf dem jeweiligen Tennisplatz befinden. 

Benötige ich für ein Tennisdoppel im Freien einen Test? 
Für ein Tennisdoppel im Freien wird von jedem Teilnehmer ein tagesaktueller Coronatest benötigt, es sei denn, mindestens zwei der Teilnehmer sind vollständig geimpft oder nachweislich genesen. Geimpfte 
und Genesene sind grundsätzlich von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. 

Ist ein Tennisgruppentraining im Freien möglich? 
Ein Tennisgruppentraining ist mit maximal 20 Personen je Tennisplatz unabhängig vom Alter möglich. Es wird von jedem Teilnehmer ein tagesaktueller Coronatest benötigt. Geimpfte und Genesene sind von der 
Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. 
Nehmen an dem Tennisgruppentraining nur Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr teil, so entfällt die Testpflicht aller Teilnehmer und der Anleitungsperson. 

Wie alt darf der Coronatest sein? Wer kann das negative Testergebnis bestätigen? Ab welchem Alter ist ein Test notwendig? 
Die kostenfreien Bürgertests in den Testzentren können hierfür genutzt werden. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind von der Testpflicht befreit. Die Tests dürfen maximal 24 Std. alt sein. 

Meine Clubhausgastronomie wird selbst betrieben und ist keine Schank- und Speisewirtschaft. Darf sie geöffnet werden? 
Nein. 

Darf ich meine Umkleiden und Duschen öffnen? 
Nein. Es ist ausschließlich eine Einzelnutzung von Toiletten erlaubt. 

Dürfen Turniere gespielt werden? 
Nein. Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg untersagt alle Turniere und Veranstaltungen, die nicht dem Profi- oder Spitzensport zuzurechnen sind. Es sind ausschließlich Turniere des Spitzen- und Profisports mit maximal 100 Zuschauer*innen außen erlaubt. Es wird von jedem Teilnehmer und Zuschauer ab sechs Jahren ein tagesaktueller Coronatest benötigt. Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. 
 
Der TCI kann und wird die Einhaltung der Vorgaben nicht kontrollieren. Das Ordnungsamt und die Polizeibehörde haben jedoch sporadische Besuche und Kontrollen angekündigt. Sollten Ordnungsgelder aufgrund „Fehlverhalten“ erhoben werden, gehen diese zu Lasten des Verursachers. 

Bitte haltet Euch deshalb weiterhin an die Vorgaben. Bleiben wir weiterhin solidarisch und freuen uns auf die noch folgenden weiteren Öffnungsschritte. 

In den vergangenen Monaten haben wir unsere Homepage einer kompletten Erneuerung unterzogen. Bitte schaut auf der Seite www.TC-Ilsfeld.de vorbei und gebt uns gerne Eure Meinung und Anregungen.
 
Sportliche Grüße sendet Euch Euer Vorstand  
Wolfgang Ocker